Als Kind hat man noch alle Zeit der Welt.
Mit den Jahren wird sie ein kostbares Gut.
Und plötzlich rinnt sie uns davon...
Bestattungsvorsorge – Eine Sorge weniger. Sorgen Sie vor zur rechten Zeit.
Wir sind Partner der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und beraten sie gerne ausführlich zu den Möglichkeiten einer Vorsorge nach Ihren Vorstellungen.
Eine Sorge weniger – dank guter Bestattungsvorsorge
Schon zu Lebzeiten sollten Menschen sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln. Damit helfen sie sich selbst und ihren Angehörigen.
„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten.“ Diese Beobachtung des Hl. Ignatius gilt nicht nur für das Leben, sondern auch für das Sterben. Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten arger Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. So vermeidet man auch das Orakeln über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Wir bieten dafür sogenannte Bestattungsvorsorge‐Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen.
Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd‐ oder Feuerbestattung, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier und vielem mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.
Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung. Der Vorteil einer Treuhandanlage ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.